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Fragen & Antworten
Häufig gestellte Fragen
Hier erhalten Sie Antworten
Die amtliche Wildmarke kann zu jeder diwima® Wildmarke miterfasst werden, so dass alle Vorteile der digitalen Wildmarke auch für die konventionelle amtliche Wildmarke gelten. Mit dem passenden Drucker werden vom Smartphone/Tablet aus direkt und bequem die Wildursprungsformulare samt Durchschlägen bedruckt. Nach EU-Recht gem. Tier-LMHV §4 Absatz 3 muss es Original und zwei Durchschriften geben, keine Kopien oder Listen.
Die diwima® Wildmarke erfüllt als erstes Produkt die Bedingungen der seit Sommer 2020 geltenden Anforderungen die Tier-LMHV §4 für ein vollständig digitale Wildursprungsdokumentation. Sprechen Sie uns gern an, wie auch Sie diese Möglichkeit in Ihrem Landkreis nutzen können.
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